Ergänzend zur Bestattungsvorsorge und zum Testament sollten Sie einige weitere Maßnahmen in Betracht ziehen. Auf diese Weise sind Sie abgesichert, falls mal etwas passieren sollte.
Sie enthält die persönlichen Vorstellungen zur medizinischen Versorgung im Notfall. Das betrifft unter anderem die Frage, ob und inwieweit in bestimmten Fällen lebensverlängernde Maßnahmen angewandt werden sollen. Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer ausgewählten Vertrauensperson die Möglichkeit, in bestimmten Situationen stellvertretend für Sie zu handeln und sowohl behördliche als auch finanzielle Entscheidungen zu treffen. Damit ist sie eine gute Ergänzung zur Patientenverfügung.
Mit der schriftlichen Einwilligung zur Organspende erhöhen Sie die Chance darauf, dass andere Menschen dank einer Organtransplantation weiterleben dürfen – denn im Falle eines Hirntods darf eine solche Transplantation dann vorgenommen werden. Sie können Ihre Zustimmung dabei auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder Sie sogar komplett verweigern. Der Organspendeausweis fungiert dabei ebenso als Mittel, um Ihre Selbstbestimmung zu wahren.